Weitere Entscheidung unten: AG Westerburg, 06.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02   

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https://dejure.org/2002,6959
OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02 (https://dejure.org/2002,6959)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.12.2002 - 5 WF 89/02 (https://dejure.org/2002,6959)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 5 WF 89/02 (https://dejure.org/2002,6959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe (PKH) für eine isolierte Klage auf Zahlung nachehelichen Unterhalts; Mutwilliges Handeln bei Geltendmachung nachehelichen Ehegattenunterhalts ohne beachtlichen Grund außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens als isolierte Familiensache; Folgesache; ...

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe, Mutwille, Scheidungsverbundverfahren, Folgesache, isolierte Familiensache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1759
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00

    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Der Senat folgt damit - wieder - der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass derjenige mutwillig handelt, der eine Folgesache ohne beachtliche Gründe außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend macht, so dass deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. nur OLG Thüringen, FamRZ 2000, 100 sowie 1998, 1179; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Dresden, FamRZ 2001, 230; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630; Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnrn. 473, 474; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdnr. 7; zur Gegenansicht und zum Streitstand siehe Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 623 Rdnr. 24 a m. w. N.; Münch/Komm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 143, 144).
  • OLG Dresden, 06.07.2000 - 20 WF 318/00

    Zur Frage des Bestehens eines Scheidungsverbunds und der Mutwilligkeit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Der Senat folgt damit - wieder - der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass derjenige mutwillig handelt, der eine Folgesache ohne beachtliche Gründe außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend macht, so dass deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. nur OLG Thüringen, FamRZ 2000, 100 sowie 1998, 1179; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Dresden, FamRZ 2001, 230; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630; Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnrn. 473, 474; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdnr. 7; zur Gegenansicht und zum Streitstand siehe Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 623 Rdnr. 24 a m. w. N.; Münch/Komm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 143, 144).
  • OLG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 WF 77/00

    Ansehung der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in einem isolierten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Der Senat folgt damit - wieder - der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass derjenige mutwillig handelt, der eine Folgesache ohne beachtliche Gründe außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend macht, so dass deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. nur OLG Thüringen, FamRZ 2000, 100 sowie 1998, 1179; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Dresden, FamRZ 2001, 230; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630; Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnrn. 473, 474; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdnr. 7; zur Gegenansicht und zum Streitstand siehe Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 623 Rdnr. 24 a m. w. N.; Münch/Komm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 143, 144).
  • OLG Jena, 18.01.1999 - WF 159/98

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe; Bewilligung nur für den kostengünstigsten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Der Senat folgt damit - wieder - der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass derjenige mutwillig handelt, der eine Folgesache ohne beachtliche Gründe außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend macht, so dass deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. nur OLG Thüringen, FamRZ 2000, 100 sowie 1998, 1179; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Dresden, FamRZ 2001, 230; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630; Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnrn. 473, 474; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdnr. 7; zur Gegenansicht und zum Streitstand siehe Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 623 Rdnr. 24 a m. w. N.; Münch/Komm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 143, 144).
  • OLG Dresden, 23.11.1998 - 20 WF 519/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Soweit in der Rechtsprechung - wie auch früher zeitweilig durch den Senat - die Auffassung vertreten worden ist und noch vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (vgl. Senat, FamRZ 2000, 756; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Rostock, FamRZ 1999, 597), ist dem aus heutiger Sicht nicht mehr zu folgen und hält der Senat an seiner zwischenzeitlich vertretenen Rechtsprechung nicht fest.
  • OLG Rostock, 19.11.1998 - 3 WF 137/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Soweit in der Rechtsprechung - wie auch früher zeitweilig durch den Senat - die Auffassung vertreten worden ist und noch vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (vgl. Senat, FamRZ 2000, 756; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Rostock, FamRZ 1999, 597), ist dem aus heutiger Sicht nicht mehr zu folgen und hält der Senat an seiner zwischenzeitlich vertretenen Rechtsprechung nicht fest.
  • OLG Schleswig, 23.06.1999 - 13 WF 54/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Der Senat folgt damit - wieder - der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass derjenige mutwillig handelt, der eine Folgesache ohne beachtliche Gründe außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens geltend macht, so dass deshalb keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (vgl. nur OLG Thüringen, FamRZ 2000, 100 sowie 1998, 1179; OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Dresden, FamRZ 2001, 230; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630; Kalthoener/Büttner/Wrobel/Sachs, PKH und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnrn. 473, 474; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 114 Rdnr. 7; zur Gegenansicht und zum Streitstand siehe Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 623 Rdnr. 24 a m. w. N.; Münch/Komm/Wax, ZPO, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 143, 144).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1998 - 5 WF 104/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2002 - 5 WF 89/02
    Soweit in der Rechtsprechung - wie auch früher zeitweilig durch den Senat - die Auffassung vertreten worden ist und noch vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (vgl. Senat, FamRZ 2000, 756; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Rostock, FamRZ 1999, 597), ist dem aus heutiger Sicht nicht mehr zu folgen und hält der Senat an seiner zwischenzeitlich vertretenen Rechtsprechung nicht fest.
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Rechtsprechung
   AG Westerburg, 06.02.2003 - 11 M 194/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28029
AG Westerburg, 06.02.2003 - 11 M 194/03 (https://dejure.org/2003,28029)
AG Westerburg, Entscheidung vom 06.02.2003 - 11 M 194/03 (https://dejure.org/2003,28029)
AG Westerburg, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 11 M 194/03 (https://dejure.org/2003,28029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Erlass eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1759
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 25.04.2002 - 9 WF 259/02

    Prozesskostenhilfe: Vorschusspflicht unter Ehegatten - Darlegungslast

    Auszug aus AG Westerburg, 06.02.2003 - 11 M 194/03
    Der Gläubigervertreter verkennt, dass die Darlegungslast dafür, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch entweder nicht besteht oder nicht durchgesetzt werden kann, ausschließlich beim Antragsteller liegt (OLG Koblenz Beschluss vom 25. April 2002 9 WF 259/02 ; OLG Koblenz ZinsO 02, 494; OLG Koblenz FamRZ 1996, 44; OLG Koblenz FamRZ 1997, 679; Kalthöhner/Büttner Prozesskostenhilfe u. Beratungshilfe, 2. Aufl. .Rn Nr. 355).
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